KFZ-Unfallschadensgutachten
Unabhängig ob es sich um einen PKW, Motorrad, ein Nutzfahrzeug, Wohnmobil oder ein Sonderfahrzeug handelt, nach einem Unfall sind Sie als Geschädigter beweispflichtig!
Wir als unabhängige und neutrale Sachverständiger dokumentieren für Sie die entstandenen Schäden und ermitteln die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Wertminderung, den Nutzungsausfall und die Reparaturdauer.
Beweissicherungen
Ist die Sachlage nach einem Verkehrsunfall unklar, streiten sich die beteiligten Parteien oftmals über den Hergang und um die Schuldfrage. Mit Hilfe der gesicherten Unfallspuren vor Ort, der Endlagen, der Endstellungen und der Beschädigungen an den Fahrzeugen muss der Unfallshergang untersucht, analysiert und rekonstruiert werden.
Fahrzeugbewertungen
Im Hinblick auf die Zahlung für Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden günstige Bedingungen. Es ist bekannt, dass laut Gesetz für alle Kosten, die zur Fahrzeugbewertung nach einem Unfall notwendig sind, die Versicherung, bei der der Unfallverursacher versichert ist, für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Nutzfahrzeug und Omnibusbewertungen
Wir ermitteln den genauen Wert Ihres Nutzfahrzeuges.
Sonderfahrzeugbewertung
Diese Fahrzeuge zählen zum beweglichen Sachanlagevermögen. Gemäß § 240 Abs. 1 HGB sind alle Vermögensgegenstände (und Schulden) im Inventar genau zu verzeichnen und einzeln zu bewerten.
Leasingfahrzeugbewertung
Ihr Leasingfahrzeug steht kurz vor dem Rückgabetermin? Gerne erstellen wir für Sie ein objektives und detailliertes Zustandsprotokoll: Unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung werden eventuell vorliegende Schäden begutachtet und bewertet. Übliche Gebrauchsspuren werden von tatsächlichen Schäden abgegrenzt.
Häufig können kleine Mängel durch Einsatz eines professionellen Auto-Aufbereiters mit geringem finanziellem Aufwand beseitigt werden und so in Ihrem Interesse ein höherer Restwert erzielt werden. In diesem Fall können wir Ihnen durch entsprechende Hinweise auf die betreffenden Mängel behilflich sein.
Wertminderungsermittlungen
Ein durch einen Unfallschaden beschädigtes Kraftfahrzeug kann manchmal nicht so repariert werden, dass es wieder in den ursprünglichen Zustand vor dem Unfall gesetzt wird. Das Auto weist dann Spuren der Reparatur oder verbleibende Restschäden auf. In einem solchen Fall bleibt das Fahrzeug auf Dauer in seinem Wert gemindert. Bei der Wertminderung ist zwischen der technischen und der merkantilen Wertminderung zu unterscheiden. Erstattet wird eine Wertminderung von der KFZ-Haftpflichtversicherung in aller Regel aber nur, wenn Sie von uns in einem Gutachten festgestellt wird.
Restwertermittlungen
Der Restwert eines Fahrzeugs nach einem Autounfall ist der Wert, den das Fahrzeug nach dem Autounfall in unrepariertem Zustand besitzt. Den Restwert ermitteln wir durch Anfragen bei so genannten Restwert-Aufkäufern.
Händlereinkaufs-Ermittlungen und Verkaufswert-Ermittlungen
Möchten Sie die Wertermittlung lieber einem Fachmann überlassen, der den Wert und den Zustand Ihres Autos exakt beurteilen kann, dann sind Sie bei uns richtig.Denn wir sind Spezialisten für alle Fahrzeuge und Fahrzeugklassen.
Fahrzeugzustandsermittlung
Nach der Entgegennahme des Fahrzeugs übernehmen wir die Schadenermittlung, die Ermittlung der Minderwerte und der Smart Repair-Kosten. Sie erhalten die Höhe der Reparaturkosten zu Autohaus-Werten den Minderwert (abhängig von Alter/Laufleistung des Fahrzeugs) und die Reparaturkosten.